AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Statistischen Landesamtes Baden‑Württemberg für die Vertriebsabwicklung bei gedruckten und digitalen Publikationen

(Stand: 01.02.2018)

§ 1 Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen des Statistischen Landesamts Baden‑Württemberg bei dem Vertrieb von gedruckten und digitalen Publikationen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Das Land Baden‑Württemberg, vertreten durch das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg, dieses vertreten durch die Präsidentin Dr. Carmina Brenner ist der Vertragspartner.

Kontakt für Bestellungen, Lieferanfragen und sonstige Rückfragen zum Auftrag, Rechnungen:

Statistisches Landesamt Baden‑Württemberg
Vertrieb
70158 Stuttgart

E-Mail: Vertrieb
Telefon: +49 711 641-2866
Fax: +49 711 641-134062

Ladungsfähige Anschrift:
Land Baden‑Württemberg, vertreten durch
Statistische Landesamt Baden‑Württemberg, vertreten durch
Präsidentin Dr. Anke Rigbers,
Böblinger Straße 68,
70199 Stuttgart.

 

Abonnenten werden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Besteller nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten diese als durch ihn anerkannt. Ältere allgemeine Geschäftsbedingungen besitzen dann keine Gültigkeit mehr.

§ 2 Vertragsschluss und Preise

a) Vertragsschluss
Das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg verpflichtet sich, die Bestellung des Käufers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Durch die Bestellung gibt der Käufer ein bindendes Angebot ab. Die Annahme des Angebots erfolgt automatisch, der Käufer erhält eine Bestätigung seiner Bestellung. Bei Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern auf der Website ist das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg zum Rücktritt berechtigt. Das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg behält es sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Falls die bestellte Sache nicht lieferbar ist, ist das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg zum Rücktritt berechtigt.

In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichtet. Die Wirkungen des Rücktritts bestimmen sich nach § 346 BGB.

Wesentliche Merkmale der vom Statistischen Landesamt Baden‑Württemberg angebotenen Produkte können den einzelnen Produktbeschreibungen in der Rubrik auf der Website des Statistischen Landesamtes Baden‑Württemberg entnommen werden.


b) Preise

Die Preise können der Website im Bereich Bestellungen von Veröffentlichungen entnommen werden. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten.


c) Porto- und Versandkosten
Kosten für Porto und Versand werden in Rechnung gestellt. Die Porto- und Versandkosten können jedoch erst bei Auslieferung der Ware genau ermittelt werden.

Ein Versand von digitalen Publikationen per E-Mail ist versandkostenfrei. Auch die Selbstabholung von Publikationen am Sitz des Statistischen Landesamts Baden‑Württemberg ist versandkostenfrei.

Für Beträge unter 5 Euro erfolgt keine Rechnungsstellung. Die Forderungen werden gespeichert und nachträglich in Rechnung gestellt, wenn sie sich pro Auftraggeber und Rechnungsjahr über einen Betrag von 5 Euro summieren. Anderenfalls wird die Forderung nach Ablauf des Rechnungsjahres storniert.


d) Rabatte bei Bestellungen
Folgende Rabatte werden eingeräumt:

  • Mengenrabatte bei Abnahme
  • ab 10 Exemplaren 10 %
  • ab 20 Exemplaren 25 %
  • ab 50 Exemplaren 30 %
  • Buchhandel und Verlage 25 %
  • Schüler, Studierende und Auszubildende für Arbeiten im Rahmen ihrer Ausbildung gegen Vorlage des Ausweises 50 %. Als Nachweis für Schüler, Studierenden- und Auszubildendenrabatte gilt auch eine elektronisch übermittelte Kopie des Ausweises. Die Rabattlaufzeit bestimmt sich nach der Dauer der Gültigkeit des Ausweises. Der eingeräumte Rabatt verfällt nach Ablauf des im Nachweis angegebenen Gültigkeitsdatums.

Für Gemeinschaftsveröffentlichungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gelten Sonderregelungen.

§ 3 Widerrufsrecht des Verbrauchers

Widerrufsrecht
Dem Käufer, der Verbraucher ist, steht ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Der Käufer kann seine Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mit einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Ware, im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt wurden und getrennt geliefert werden, nach Erhalt der letzten Ware. Bei Verträgen, bei denen die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, beginnt die Frist nach Erhalt der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks. Bei Verträgen, die auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum gerichtet sind, beginnt die Frist nach Erhalt der ersten Ware. Bei Verträgen, die die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten zum Gegenstand haben, beginnt die Frist mit Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

Der Widerruf ist zu richten an:

Land Baden‑Württemberg, vertreten durch
Statistisches Landesamt Baden‑Württemberg, vertreten durch
Präsidentin Dr. Carmina Brenner
Vertrieb
Böblinger Straße 68
70199 Stuttgart

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurück zu gewähren.

Das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg hat dem Käufer alle Zahlungen, die es von ihm erhalten hat, einschließlich seiner Zahlungen für die Lieferung zurück zu gewähren. Dies gilt nicht für zusätzlich entstandene Lieferkosten, die sich daraus ergeben haben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als der vom Statistischen Landesamt Baden‑Württemberg angebotenen, günstigsten Standardlieferung gewählt hat. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Statistischen Landesamt Baden‑Württemberg eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg kann die Rückzahlung verweigern, bis es die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat. Dies gilt nicht, wenn das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg angeboten hat, die Ware beim Käufer abzuholen.

Der Käufer hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an dieses zurückzusenden oder diesem zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Im Falle des Versands sind die Waren zu senden an:

Statistisches Landesamt Baden‑Württemberg
Vertrieb
Böblinger Straße 68
70199 Stuttgart

Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Für einen etwaigen Wertverlust der Waren hat der Käufer aufzukommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten ist kein Wertersatz zu leisten.

§ 4 Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Solche Waren sind insbesondere eigens für den Besteller ausgedruckte Dokumente zu Kommunal- und Landesstatistiken sowie Sonderauswertungen.

§ Lieferbedingungen
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers an die vom Käufer angegebene Lieferadresse, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.

a) Versandform
Die Versendung erfolgt grundsätzlich in der günstigsten Versandart.

b) Lieferfristen
Soweit die Sache lieferbar ist, erfolgt die Versendung innerhalb von zwei Werktagen (außer Samstage, Sonn- und Feiertage) nach Zugang der Bestellung im Statistischen Landesamt Baden‑Württemberg. Soweit die Lieferung der Sache nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Statistischen Landesamt Baden‑Württemberg zuvor eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt hat.

§ 6 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der Landesoberkasse Baden‑Württemberg mit Angabe des Kassenzeichens und des Rechnungsdatums zu überweisen. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen, danach kommt der Käufer automatisch in Verzug. Einer zusätzlichen Mahnung bedarf es nicht.

Skontoabzug ist unzulässig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 BGB und ggf. Mahnkosten sowie ein weitergehender Verzugsschaden geltend gemacht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Jede gelieferte Sache bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Landes Baden‑Württemberg.

§ 8 Mängelgewährleistung und Haftungsbeschränkung
Liegt ein Mangel der Sache vor, kann der Käufer als Nacherfüllung wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen.

Kann das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg eine Art der Nacherfüllung verweigern, weil diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, beschränkt sich das Recht des Käufers auf die andere Art der Nacherfüllung.

Dem Käufer steht ein Rücktrittsrecht, Schadensersatz, das Recht zur Kaufpreisminderung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ohne Fristsetzung zu, wenn das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg die Nacherfüllung verweigert, sie fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Grundsätzlich ist die Nacherfüllung erst nach dem erfolgten zweiten Versuch fehlgeschlagen, sofern sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls nichts anderes ergibt.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Soweit die Haftung des Statistischen Landesamtes Baden‑Württemberg ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.

Die Gewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren ab Lieferung der Sache.

§ 9 Abonnements und Kündigung
Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen in Printform oder auf Datenträger können zum laufenden Bezug als Abonnement bestellt werden. Bestellungen können im Online-Bestellsystem des Statistischen Landesamtes Baden‑Württemberg getätigt oder schriftlich (auch per Telefax und E-Mail) erteilt werden. Der Preis für die Abonnements kann beim Statistischen Landesamt Baden‑Württemberg erfragt oder im Online-Bestellsystem eingesehen werden. Die Rechnungsstellung erfolgt beim Statistischen Monatsheft einmal jährlich, bei den anderen Veröffentlichungen mit der Auslieferung. Ein Abonnement kann jeweils zum Monatsende für den folgenden Monat schriftlich gekündigt werden.

§ 10 Copyright (Verwendung, Nachdruck, Vervielfältigung und Weiterverbreitung)
Sämtliche Veröffentlichungen sind Werke, Bearbeitungen oder Sammel- bzw. Datenbankwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes und somit urheberrechtlich geschützt. Der Erwerb einer Veröffentlichung gestattet neben deren Verwendung die Vervielfältigung und Verbreitung – auch auszugsweise – in elektronischer Form sowie in gedruckten Veröffentlichungen mit Quellenangabe. Die Weiterverbreitung von kostenpflichtigen Produkten – speziell von Verzeichnissen – bedarf der vorherigen Zustimmung. Die Genehmigung ist einzuholen unter vertrieb@stala.bwl.de. Alle übrigen (Nutzungs-) Rechte bleiben vorbehalten. Für Thematische Karten gelten besondere Lizenzbedingungen.

§ 11 Datenschutz
Zum Zwecke der Begründung und Durchführung des Vertragsverhältnisses im Allgemeinen erhebt, nutzt und verarbeitet das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg folgende Daten des Bestellers (Bestandsdaten):

Name, Vorname, evtl. Zugehörigkeit zu einem Unternehmen oder einer Institution, persönliche Anschrift bzw. Anschrift des Unternehmens oder der Institution, Telefon-, Faxnummer, E-Mail-Adresse, soweit vorhanden und Kundennummer.

Zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses im Einzelnen nutzt und verarbeitet das Statistische Landesamt Baden‑Württemberg folgende Daten des Bestellers (Abrechnungsdaten):

Art, Anzahl und Kosten der bestellten Produkte, Kopien von Bestelldateien, mit denen eine Bestellung des Käufers durchgeführt worden ist.

Der Käufer stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Auf Verlangen erhält der Käufer Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Eine Weitergabe der Daten findet nicht statt.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart vereinbart.


§ 13 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Anforderungen widersprechen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.