SGB II
Zum 1. Januar 2005 ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II sog. Hartz IV-Gesetz) in Kraft getreten. Die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten das Arbeitslosengeld II (ALG II), nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG-II-Empfänger/-innen leben, Sozialgeld.
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB II Personen, die
– das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
– erwerbsfähig sind, d. h. in der Lage sind unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten,
– hilfebedürftig sind, d. h. ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern können und
– ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.