Streuung (40 %, 50 %, 70 %)
Streuung um die Armutsgefährdungsschwelle (40 %, 50 %, 70 %): Bei der Betrachtung der Streuung um die Armutsgefährdungsschwelle werden neben der üblichen 60 % – Schwelle die Schwellenwerte von 40 %, 50 % und 70 % zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote zugrunde gelegt.