Geburtenstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Statistik der Geburten ist eine Vollerhebung mit Auskunftspflicht. Sie wird jährlich erhoben und erscheint seit 1946.
Die Geburt muss von einem deutschen Standesamt beurkundet worden sein. Dabei werden neben Geburten in Deutschland auch Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland gezählt, soweit die Mutter ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Die Geburten umfassen die lebend geborenen und die tot geborenen Kinder.