ambulante Pflege
Ambulante Pflege findet zu Hause durch ambulante Pflegedienste (ambulante Pflegeeinrichtungen) statt. Ambulante Pflegedienste sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld pflegen und bei der Haushaltsführung unterstützen. Zusätzlich gehört üblicherweise die medizinische Behandlungspflege zum Leistungsspektrum der Einrichtungen. Erfasst werden die ambulanten Pflegedienste, die durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur Pflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach § 73 Absatz 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zugelassen gelten.
Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Glossar/ambulante-pflegedienste.htm