Eingliederungshilfe

Kinder mit einer (drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderung nach §§ 53, 54 SGB XII oder Kinder mit vorliegender oder drohender seelischer Behinderung im Sinne des SGB VIII (§ 35a) können in Kindertageseinrichtungen Eingliederungshilfen in Form intensiver Förderung erhalten.