Gesundheitswesen
Der Begriff des Gesundheitswesens in der Gesundheitsausgabenrechnung und der Gesundheitspersonalrechnung:
Der Gesundheitsausgabenrechnung der Länder liegt eine Klassifikation nach Ausgabenträgern zugrunde. Nach dieser Abgrenzung werden auch der Pflegebereich, die betriebliche Gesundheitssicherung und gesundheitliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben dem Gesundheitswesen zugeordnet.
Im Rahmen der Gesundheitspersonalrechnung erfolgt die Abgrenzung des Gesundheitswesens über die Gliederung der Einrichtungen. Es werden sieben Einrichtungsarten unterschieden: Gesundheitsschutz, ambulante Einrichtungen, stationäre und teilstationäre Einrichtungen, Rettungsdienste, Verwaltung, sonstige Einrichtungen und Vorleistungseinrichtungen. Insgesamt bilden die ersten sechs Einrichtungen das Gesundheitswesen im engeren Sinne, in dem Güter und Dienstleistungen für die Endnachfrage produziert werden. Die Vorleistungseinrichtungen des Gesundheitswesens als siebte Einrichtung – dazu zählen die pharmazeutische, medizintechnische und augenoptische Industrie, aber auch der Großhandel und die Handelsvermittlung sowie medizinische und zahnmedizinische Laboratorien – müssen getrennt von den anderen Einrichtungen betrachtet werden. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen im eigentlichen Sinne und in den Vorleistungseinrichtungen des Gesundheitswesens bilden das Gesundheitspersonal.