Insolvenzstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Es handelt sich um eine jährliche Vollerhebung mit Auskunftspflicht. Die Insolvenzstatistik dient der Gewinnung zuverlässiger und bundesweit vergleichbarer Daten über sämtliche eröffneten und mangels Masse abgewiesenen Insolvenzverfahren und darüber hinaus auch über die Anzahl der Verfahren, in welchen ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde. Grundlage dieser Statistik bildet das Insolvenzstatistikgesetz (InsStatG), wonach Amtsgerichte dazu verpflichtet sind, Auskunft über alle beantragten Insolvenzverfahren zu geben. Dem gerichtlichen Insolvenzverfahren geht ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch voraus, welcher im Idealfall zu einer Einigung mit den Gläubigern führen kann und das gerichtliche Verfahren obsolet macht. In der amtlichen Statistik über beantragte Insolvenzverfahren bleibt dieser Personenkreis unberücksichtigt.
Wegen einer technisch bedingten statistischen Untererfassung der eröffneten Insolvenzverfahren im Berichtsjahr 2016 sind die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2017 nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.