Landespersonalverordnung
Die Landespersonalverordnung (LPersVO) die am 01.02.2016 in Kraft getreten ist, ist eine Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen. Sie regelt beispielsweise den Anteil der erforderlichen Pflegefachkräfte und legt fest, wer Fachkraft, Assistenzkraft oder sonstige Kraft im Sinne der Verordnung ist. Sie regelt in einem eigenen Abschnitt die Fachlichkeit und die Besonderheiten der Personalbesetzung in der Eingliederungshilfe.
Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=PersV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true