Leiharbeit
Leiharbeit wird auch als Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. Die Leiharbeit ist gekennzeichnet durch eine Dreiecksbeziehung zwischen Beschäftigten, Entleihbetrieb und Verleiher.
Leiharbeit wird auch als Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. Die Leiharbeit ist gekennzeichnet durch eine Dreiecksbeziehung zwischen Beschäftigten, Entleihbetrieb und Verleiher.