Leistungsart

Pflegebedürftige können selbst entscheiden, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen, je nachdem wo und von wem sie gepflegt werden möchten. In der Pflegestatistik wird dabei zusammenfassend nach Leistungen der ambulanten Pflege, der vollstationären Pflege und Pflegegeld unterschieden. Teilstationäre Pflege wird nachrichtlich ausgewiesen.