Lohn- und Einkommensteuerstatistik
Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist eine Vollerhebung und wird seit dem Berichtsjahr 2012 jährlich durchgeführt. Bis 2010 wurde die Statistik nur alle drei Jahre erstellt. Die Angaben der Lohn- und Einkommensteuerstatistik werden auch für fiskalpolitische Aufgaben (Lohnsteuerzerlegung und Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer) verwendet.
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 werden Einkünfte aus Kapitalvermögen nur noch teilweise berücksichtigt, da sie bei der Einkommensteuerveranlagung nicht mehr angegeben werden müssen. Erhebungseinheit ist der/die unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige. Dies kann eine alleinstehende Person sein oder ein Ehepaar bzw. Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft, die zusammenveranlagt werden (ein Ehepaar/Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft = ein Steuerpflichtiger). Aufgrund der langen Veranlagungsdauer zur Einkommensteuer liegen die Ergebnisse erst etwa 3,5 Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjahres vor. Dies ist auf vom Gesetzgeber gewährten Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen sowie die Bearbeitungsdauer in der Finanzverwaltung zurückzuführen.