Mindestsicherungsquote
Anteil der Empfänger_innen am Jahresende an der Gesamtbevölkerung. In die Berechnung der Mindestsicherungsquoten fließen die Empfänger_innen folgender Sozialleistungen ein: 1. Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) nach dem SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ auf Basis der revidierten Daten der Bundesagentur für Arbeit vom April 2016. Die Revision erstreckt sich über die Jahre 2005 bis einschließlich 2015 und wurde bei der Berechnung der Mindestsicherungsquote ab dem Jahr 2006 berücksichtigt. 2. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“. 3. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“. 4. Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Den Mindestsicherungsquoten liegen ab dem Berichtsjahr 2011 die fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011 zugrunde. Bis zum Berichtsjahr 2010 basieren die Mindestsicherungsquoten auf der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Grundlage früherer Zählungen (Volkszählung 1987 im ehemaligen Bundesgebiet und Registerzählung 1990 in der ehemaligen DDR).