Jugendquotient
Bevölkerung im Alter von unter 20 Jahren im Verhältnis zur Bevölkerung von 20 bis unter 65 Jahren.
Bevölkerung im Alter von unter 20 Jahren im Verhältnis zur Bevölkerung von 20 bis unter 65 Jahren.
Kaufkraftparitäten (KKP), auch Purchasing power parities (PPPs) genannt in USD ausgewiesen – berücksichtigen die Unterschiede zwischen den internationalen Preisniveaus. Diese Einheit ermöglicht aussagekräftige Volumenvergleiche der Gesundheitsausgaben verschiedener Länder. Aggregate in KKP werden berechnet, indem man das Aggregat in laufenden Preisen und nationaler Währung durch die zu einem bestimmten Zeitpunkt gültige Kaufkraftparität bezogen auf USD teilt. Angaben in PPP-Dollar (auch internationaler Dollar genannt) entsprechen also einer vergleichbaren Menge an Waren und Dienstleistungen, die auch mit USD in den Vereinigten Staaten erworben werden könnten.
Kinderzuschlag können Familien in Anspruch nehmen, wenn das Elterneinkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, nicht aber für den ihres Kindes oder ihrer Kinder ausreicht.
Die KJ 1-Statistik ist eine amtliche Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit. Sie umfasst die Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Krankenkassen eines Jahres. Sie enthält Daten zu den Einnahmen, Ausgaben und Vermögen der gesetzlichen Krankenkassen sowie Beitragspflichtige Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen im Geschäftsjahr.
Ein Konfidenzintervall ist ein aus einer Stichprobe mithilfe der Schätztheorie bestimmter Intervallbereich. In diesem Bereich liegt ein bestimmter Kennwert mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit. Als Standard wird das 95 %- Konfidenzintervall verwendet.
Wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhoben. Am 1. Juli 2009 löste die neue Sprachprüfung Deutsch-Test für Zuwanderer (A2-B1) die bisherigen Sprachprüfungen Zertifikat Deutsch (B1) und Start Deutsch 2 (A2) als abschließende Sprachprüfung in Integrationskursen ab. Die Kompetenzstufen A2 bis B1 orientieren sind am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Integrationskurse sind nicht für alle neu Zugewanderten verbindlich, dadurch kann der Vergleich zwischen den Bundesländern beeinflusst werden, da die Zahl der Teilnehmer an Integrationskursen nicht in Relation zu den Zugewanderten gesetzt werden kann.
Daten zum Sprachförderbedarf werden von den Gesundheitsämtern erhoben. Erfasst wird die Notwendigkeit von Sprachförderung bei Vorschulkindern auf Basis der Kindervorsorgeuntersuchung U8. Da die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen (U1-U9) im Vorschulalter in Baden-Württemberg verpflichtend ist, kann man von einer weitgehenden Erfassung der Vorschulkinder im Rahmen dieser Untersuchung ausgehen.
Die Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) ist am 01.09.2009 in Kraft getreten. Sie regelt neben anderen baulichen Anforderungen (Zimmergröße, Gemeinschaftsflächen, usw.), dass in stationären Einrichtungen (Pflegeheimen) für alle Bewohner_innen ein Einzelzimmer zur Verfügung stehen muss. Dies gilt vollumfassend für Neubauten und für eine umfassende Sanierung von Bestandsbauten ab dem 01.09.2009. Für Bestandsbauten gab es eine 10-jährige Übergangsfrist bis zum 31.08.2019. Ab dem 01.09.2019 müssen in allen Einrichtungen die Doppelzimmer in Einzelzimmer umgewandelt worden sein, sofern nicht ausnahmsweise Befreiungen erteilt wurden. In besonderen Fällen kann die Übergangsfrist auf bis zu 25 Jahre ab Betriebsbeginn verlängert werden.
Grundlage der Berechnungen des Landesmedians sind die jeweiligen regionalen Armutsrisikoschwellen. Diese werden anhand des mittleren Äquivalenzeinkommens (60 % vom Median nach der neuen OECD-Skala) des jeweiligen Bundeslandes errechnet. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern Rechnung getragen.
Im Unterschied dazu:
Grundlage der Berechnungen des Bundesmedians ist die Armutsrisikoschwelle des Bundes. Diese wird anhand des mittleren Äquivalenzeinkommens (60 % vom Median nach der neuen OECD-Skala) im gesamten Bundesgebiet errechnet. Den Armutsrisikoquoten für Bund und Länder liegt somit eine einheitliche Armutsrisikoschwelle zugrunde. Allerdings werden bei dieser Betrachtung Unterschiede im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern nicht beachtet.
Die Landespersonalverordnung (LPersVO) die am 01.02.2016 in Kraft getreten ist, ist eine Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen. Sie regelt beispielsweise den Anteil der erforderlichen Pflegefachkräfte und legt fest, wer Fachkraft, Assistenzkraft oder sonstige Kraft im Sinne der Verordnung ist. Sie regelt in einem eigenen Abschnitt die Fachlichkeit und die Besonderheiten der Personalbesetzung in der Eingliederungshilfe.
Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=PersV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true