Langzeiterwerbslosenquote

Anteil der Erwerbslosen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, bei denen die Dauer der Erwerbslosigkeit länger als zwölf Monate anhält, an den Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) der entsprechenden Altersgruppe.
Erwerbslose sind alle Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren,
– die in der Berichtswoche ohne Arbeitsverhältnis (auch nicht mit geringfügiger Beschäftigung) oder nicht selbständig waren,
– sofort, das heißt innerhalb von zwei Wochen, für eine Beschäftigung verfügbar waren und
– in den vier Wochen vor der Befragung aktiv auf Arbeitsuche waren oder eine Arbeit gefunden hatten, die sie innerhalb der nächsten drei Monate aufnehmen. Auf den zeitlichen Umfang der gesuchten Tätigkeit kommt es nicht an.

Leiharbeit

Leiharbeit wird auch als Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. Die Leiharbeit ist gekennzeichnet durch eine Dreiecksbeziehung zwischen Beschäftigten, Entleihbetrieb und Verleiher.

Leistungsart

Pflegebedürftige können selbst entscheiden, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen, je nachdem wo und von wem sie gepflegt werden möchten. In der Pflegestatistik wird dabei zusammenfassend nach Leistungen der ambulanten Pflege, der vollstationären Pflege und Pflegegeld unterschieden. Teilstationäre Pflege wird nachrichtlich ausgewiesen.

Liga Stichtagserhebung

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg erhebt in regelmäßigen Abständen in den Einrichtungen und Diensten der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege die Anzahl der betreuten Personen in den Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII. Erfasst werden Frauen und Männer in sozialer Ausgrenzung und Wohnungsnot. Dabei werden nur Personen erfasst, die am Stichtag im Hilfesystem gezählt wurden oder vor längstens 30 Tagen Kontakt zur Einrichtung hatten, sich noch am Ort aufhalten und deren Betreuungsverhältnis am Stichtag noch bestand. Die Stichtagserhebung der Liga stellt lediglich eine Annäherung an die Anzahl der Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen in Baden-Württemberg dar. Es ist von einer Dunkelziffer auszugehen, da Personen, die aus verschiedenen Gründen keine Hilfen in Anspruch nehmen, nicht erfasst werden.

Lohn- und Einkommensteuerstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist eine Vollerhebung und wird seit dem Berichtsjahr 2012 jährlich durchgeführt. Bis 2010 wurde die Statistik nur alle drei Jahre erstellt. Die Angaben der Lohn- und Einkommensteuerstatistik werden auch für fiskalpolitische Aufgaben (Lohnsteuerzerlegung und Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer) verwendet.
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 werden Einkünfte aus Kapitalvermögen nur noch teilweise berücksichtigt, da sie bei der Einkommensteuerveranlagung nicht mehr angegeben werden müssen. Erhebungseinheit ist der/die unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige. Dies kann eine alleinstehende Person sein oder ein Ehepaar bzw. Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft, die zusammenveranlagt werden (ein Ehepaar/Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft = ein Steuerpflichtiger). Aufgrund der langen Veranlagungsdauer zur Einkommensteuer liegen die Ergebnisse erst etwa 3,5 Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjahres vor. Dies ist auf vom Gesetzgeber gewährten Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen sowie die Bearbeitungsdauer in der Finanzverwaltung zurückzuführen.

Maßnahmen des Familiengerichts

Maßnahmen des Familiengerichts werden in Folge einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Die Anrufung des Familiengerichts kann darauf zurückzuführen sein, dass die Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr für das Kind abzuwenden, bei der Gefährdungseinschätzung mitzuwirken, einer Inobhutnahme widersprechen oder die Anrufung auf andere Weise eingeleitet wird.

materielle Deprivation

Unter materieller Deprivation wird die Einschränkung der Lebensbedingungen aufgrund geringer finanzieller Mittel verstanden. Das wird gemessen durch das Fehlen von Gütern und Aktivitäten, die den durchschnittlichen Lebensstandard widerspiegeln sollen. Personen, die sich nach eigener Einschätzung mindestens vier der folgenden Güter und Aktivitäten nicht leisten können, gelten als erheblich materiell depriviert: 1) Miete, Hypotheken und Rechnungen für Versorgungsleistungen; 2) angemessene Beheizung der Wohnung; 3) unerwartete Ausgaben ab einer bestimmten Höhe; 4) jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch bzw. Fisch oder eine gleichwertige vegetarische Mahlzeit; 5) einwöchiger Urlaub im Jahr (außerhalb der eigenen Wohnung); 6) Auto; 7) Waschmaschine; 8) Farbfernseher; 9) Telefon

Medianeinkommen

Der Median ist der Wert, der die Einkommensverteilung in zwei genau gleich große Hälften teilt. Er erlaubt eher als das arithmetische Mittel Aussagen über die für die Mehrzahl der Lebensformen typischen Einkommen, da Extremwerte auf ihn einen geringeren Einfluss haben. Die Armutsgefährdung eines Bundeslandes oder einer Region kann nach dem Nationalkonzept anhand des Bundesmedians oder nach dem Regionalkonzept anhand des Landes-bzw. regionalen Medians gemessen werden.

Mehrfachbeschäftigung

Mehrfach beschäftigt sind Menschen, die einen ein Zweitjob haben.

Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen sind nach § 2 SGB IX Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine solche Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.