Migranten als politische Akteure
Ergebnisse des Forschungsprojekts “Migranten als politische Akteure“ im Rahmen der Förderung der VolkswagenStiftung.
Ergebnisse des Forschungsprojekts “Migranten als politische Akteure“ im Rahmen der Förderung der VolkswagenStiftung.
Der Migrationshintergrund wird in den unterschiedlichen Datenquellen unterschiedlich erfragt und erfasst. Dadurch ergeben sich auch etwas andere Definitionen je nach Datenquelle.
Mikrozensus:
Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt (vgl. Statistisches Bundesamt: Fachserie 1. Reihe 2.2). Bei der Ermittlung des Migrationsstatus der Elternteile ist zu berücksichtigen, dass im Mikrozensus regelmäßig nur Informationen von Elternteilen vorliegen, die mit ihren Kindern im Haushalt zusammen wohnen und wirtschaften. In den Jahren 2005, 2009, 2013 und ab 2017 können auch Personen, deren Zuordnung zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund ausschließlich aus Merkmalen eines nicht im Haushalt lebenden Elternteils resultiert, identifiziert werden (= Migrationshintergrund im weiteren Sinn). Um die Vergleichbarkeit der Daten mit den Vorjahren zu gewährleisten, wurden bis 2018 diese zusätzlich vorliegenden Informationen zur Ermittlung des Migrationsstatus nicht genutzt. Ab 2019 wird der Migrationshintergrund im weiteren Sinne durchgängig im Gesellschaftsmonitoring verwendet. Bei Zeitreihenanalysen wurde bereits ab 2017 auf den Migrationshintergrund im weiteren Sinn umgestellt. Zeitvergleiche sind nur sinnvoll, wenn bei beiden Vergleichszeitpunkten dieselbe Definition des Migrationshintergrundes zugrunde liegt.
Sozio-oekonomisches Panel (SOEP):
Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besaß, oder zugewandert ist oder mindestens ein Elternteil hat, das entweder keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder im Ausland geboren ist.
Deutscher Freiwilligensurvey:
Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, oder zugewandert ist oder die Eltern zugewandert sind/eine ausländische Staatsangehörigkeit haben.
Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen:
Kindern wird ein Migrationshintergrund zugeschrieben, wenn mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist.
Daten der Einschulungsuntersuchungen:
Ein Migrationshintergrund wird dann angenommen, wenn entweder eine ausländische Staatsangehörigkeit vorliegt oder die angegebene Familiensprache nicht Deutsch ist.
Forschungsprojekt „Migranten als politische Akteure“:
Ein Migrationshintergrund eines Abgeordneten liegt dann vor, wenn der Abgeordnete selbst oder ein Elternteil außerhalb Deutschlands (Gebietsstand zum Zeitpunkt der Geburt: BRD, DDR, Deutsches Reich) geboren wurde und qua Geburt ausschließlich eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft erwarb.
Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Es handelt sich um die jährliche Befragung einer repräsentativen Mehrzweckstichprobe von 1 % der privaten Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland, die seit 1957 durchgeführt wird. Zweck des Mikrozensus ist es, statistische Angaben in tiefer fachlicher Gliederung über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die berufliche Gliederung und die Ausbildung der Erwerbsbevölkerung sowie die Wohnverhältnisse bereitzustellen (§ 1 II Mikrozensusgesetz 2005). Da die Teilnahme an der Befragung verpflichtend ist, kann man von einer sehr guten Datenbasis ausgehen. Die Hochrechnung erfolgte für Daten bis einschließlich 2010 anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987 und für Daten ab 2011 auf Basis des Zensus 2011.
Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.
Bis 2019 wurden Ergebnisse, die auf hochgerechneten Fallzahlen von unter 5.000 beruhen nicht veröffentlicht. Ergebnisse, die auf hochgerechneten Fallzahlen zwischen 5.000 und 10.000 beruhen wurden aufgrund ihrer eingeschränkten Aussagekraft in Klammern dargestellt. Ab 2020 dürfen Ergebnisse, die auf einer Fallzahl von unter 70 in der Befragung und von unter 5.000 hochgerechneten Fällen nicht veröffentlicht werden. Ergebnisse, die auf Fallzahlen zwischen 70 und 120 beruhen, werden aufgrund ihrer eingeschränkten Aussagekraft in Klammern dargestellt.
Zum Erhebungsjahr 2020 wurden viele methodische und konzeptionelle Veränderungen im Mikrozensus vorgenommen. Die Ergebnisse ab 2020 sind daher mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar.
Die ab dem Erhebungsjahr 2020 umgesetzte Neugestaltung des Mikrozensus umfasste insbesondere:
– Die europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC) wird seit 2020 im Mikrozensus erhoben. Seit 2021 ist die Befragung zur Nutzung von Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT) in privaten Haushalten ebenfalls Bestandteil des Mikrozensus.
– Um das Befragungsvolumen gleichmäßiger über das Jahr zu verteilen, geben unabhängig vom realisierten Befragungsdatum die Haushalte Auskunft zu ihrer Lebenssituation in einer zuvor festgelegten Berichtswoche.
– Zum Erhebungsjahr 2020 hatten die Befragten erstmals die Möglichkeit, Ihre Angaben in einem Online-Meldesystem zu machen.
– Ab dem Erhebungsjahr 2020 werden Erst-und Endergebnisse erstellt. Damit können Ergebnisse deutlich schneller bereitgestellt werden. Die Endergebnisse basieren im Gegensatz zu Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass manche Haushalte zeitverzögert nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben.
Vor dem Jahr 2020 wurden in der Auswertung der Mikrozensus-Daten Privathaushalte sowohl am Hauptwohnsitz als auch am Nebenwohnsitz berücksichtigt. Ab dem Jahr 2020 werden nur Privathaushalte am Hauptwohnsitz einbezogen, also Privathaushalte, in denen mindesten seine Person mit Hauptwohnsitz lebt.
2020 war die Erhebung durch einmalige Belastungen stark beeinträchtigt. Aufgrund der Mängel in den Daten werden Mikrozensusergebnisse für das Jahr 2020 vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg grundsätzlich nicht herausgegeben.
Anteil der Empfänger_innen am Jahresende an der Gesamtbevölkerung. In die Berechnung der Mindestsicherungsquoten fließen die Empfänger_innen folgender Sozialleistungen ein: 1. Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) nach dem SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ auf Basis der revidierten Daten der Bundesagentur für Arbeit vom April 2016. Die Revision erstreckt sich über die Jahre 2005 bis einschließlich 2015 und wurde bei der Berechnung der Mindestsicherungsquote ab dem Jahr 2006 berücksichtigt. 2. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“. 3. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“. 4. Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Den Mindestsicherungsquoten liegen ab dem Berichtsjahr 2011 die fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011 zugrunde. Bis zum Berichtsjahr 2010 basieren die Mindestsicherungsquoten auf der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Grundlage früherer Zählungen (Volkszählung 1987 im ehemaligen Bundesgebiet und Registerzählung 1990 in der ehemaligen DDR).
EU-weit ist es üblich, Einkommen unterschiedlicher Lebensformen durch die Gewichtung entlang der neuen OECD-Skala vergleichbar zu machen (Pro-Kopf-Bedarfsgewichtung). Dafür wird auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied berechnet, das sogenannte Nettoäquivalenzeinkommen. Durch die Verwendung des Äquivalenzeinkommens wird die Ersparnis berücksichtigt, die ein Mehrpersonenhaushalt gegenüber einem Einpersonenhaushalt hat. Nach der üblicherweise verwendeten neuen OECD-Skala erhält die Haupteinkommensbezieherin bzw. der Haupteinkommensbezieher das Gewicht 1,0 und jede weitere Person im Haushalt im Alter von 14 Jahren und älter das Gewicht 0,5. Kinder unter 14 Jahren werden mit dem Faktor 0,3 gewichtet.
Eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft ist eine auf längere Zeit und Dauer angelegte Beziehung zwischen Mann und Frau, mit einer engen inneren Bindung zwischen den beiden Partnern, die über normale Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaften, etwa Wohngemeinschaften, hinausgeht. Die nicht eheliche Lebensgemeinschaft ist im Vergleich zur Ehe die rechtlich weniger intensive Form des Zusammenlebens. Das Miteinander ist unverbindlicher. Der Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft ist gleichbedeutend mit der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. Insofern wird deutlich, dass ein eheähnliches Zusammensein Voraussetzung ist, aber eben nicht die strengen Anforderungen wie an eine Ehe zu stellen sind.
Zu den Führungspositionen in der „obersten Ebene“ zählen: Geschäftsführung, Vorstände, Filial- und Betriebsleiter_innen und Eigentümer_innen. Berücksichtigt werden Betriebe, in denen mindestens eine sozialversicherungspflichtige Person beschäftigt ist. Der öffentliche Dienst bleibt unberücksichtigt. Die „zweite Ebene“ ist direkt unter der „obersten Ebene“ angesiedelt.
Welche Dienststellen zu den obersten Landesbehörden gehören, ist abhängig vom jeweiligen Landesrecht. In Baden-Württemberg sind oberste Landesbehörden die Landesregierung, der Ministerpräsident, die Ministerien, der Rechnungshof und der Landesbeauftragte für den Datenschutz.
In öffentlicher Trägerschaft sind Einrichtungen, die von kommunalen Trägern unabhängig von ihrer Betriebsart unterhalten werden. Sonstige öffentliche Träger können z. B. der Bund, ein Land, ein höherer Kommunalverband oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts sein.
Quelle: http://www.gbe-bund.de
Öffentliche Transferleistungen umfassen folgende Leistungen: Arbeitslosengeld I (ALG I), Leistungen nach Hartz IV (ALG II, Sozialgeld), Sozialhilfe, z. B. Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Elterngeld (früher Erziehungsgeld).