Schulabgänger_innen
Abgänger_innen aus Werkreal-/Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Schulen besonderer Art, Freien Waldorfschulen und Sonderschulen. Ohne Schulen des 2. Bildungswegs.
Abgänger_innen aus Werkreal-/Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Schulen besonderer Art, Freien Waldorfschulen und Sonderschulen. Ohne Schulen des 2. Bildungswegs.
Der SchuldnerAtlas Deutschland der Wirtschaftsauskunftei Creditreform weist jährlich die Zahl der Privatpersonen aus, die mit mindestens einem Negativmerkmal behaftet sind. Analysiert wird unter anderem die Entwicklung der Verbraucherüberschuldung der letzten Jahre anhand von Überschuldungsmerkmalen. Daneben wird auch der Anteil überschuldeter Menschen an der Gesamtbevölkerung (Schuldnerquote) abgebildet.
Die Schuldnerquote weist den Anteil der Personen mit mindestens einem so genannten Negativmerkmal an der Gesamtbevölkerung ab 18 Jahren aus. Die Negativmerkmale setzen sich zusammen aus aktuell vorliegenden juristischen Sachverhalten (Daten aus den amtlichen Schuldnerverzeichnissen früher: Haftanordnung und Eidesstattliche Versicherung und Privatinsolvenzen), unstrittigen Inkasso-Fällen der Creditreform gegenüber Privatpersonen und nachhaltigen Zahlungsstörungen.
Vorschulen für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Das Angebot richtet sich an Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder ab 3 Jahren bzw. an Kinder mit körperlichen Behinderungen ab 2 Jahren, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Ziel der Einrichtungen ist es, die Kinder bedarfsgerecht zur fördern und ggf. auf den Besuch regulärer Kindertagesbetreuungsangebote oder einer Schule vorzubereiten.
Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Erfasst werden Daten zu den Schulkindergärten, Grundschulförderklassen, sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie zu Schulabgehenden und Übergängen. Der jährliche Stichtag der Erhebung ist im Oktober.
Zahl der Menschen mit Schwerbehinderung je 100 Einwohner zum Jahresende des jeweiligen Jahres. Im Portal wird die Schwerbehindertenquote anhand unterschiedlicher Datenquellen berechnet: Schwerbehindertenstatistik (Modul Inklusion) und Mikrozensus (Module Inklusion, Armut und Reichtum). Es kann daher zu Abweichungen kommen.
Der Grad einer Behinderung (GdB) wird in Zehnergraden von 20 bis 100 als Ausmaß der Funktionseinschränkung gemessen. Um eine Schwerbehinderung handelt es sich, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 beantragt und zuerkannt wurde.
Zum 1. Januar 2005 ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II sog. Hartz IV-Gesetz) in Kraft getreten. Die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten das Arbeitslosengeld II (ALG II), nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG-II-Empfänger/-innen leben, Sozialgeld.
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB II Personen, die
– das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
– erwerbsfähig sind, d. h. in der Lage sind unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten,
– hilfebedürftig sind, d. h. ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern können und
– ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Anteil der erwerbsfähigen Bezieher_innen von Leistungen nach SGB II im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Personen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe. Die angegeben Werte sind Jahresdurchschnittswerte.
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe. Es ist das grundlegende Gesetz für die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Das SGB VIII ist ein Instrument zur Vorbeugung, zur Hilfestellung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Mädchen und Jungen, jungen Frauen und jungen Männern. Das Gesetz verpflichtet die Jugendämter zur Hilfe und schafft den Rahmen für die Unterstützung von Sorgeberechtigten, Müttern sowie Vätern zum Wohle ihrer Kinder.