Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Werden von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Folgende Statistiken sind Teile der Kinder- und Jugendhilfestatistik:

Kinder und tätige Personen in Kindertageseinrichtungen:
Die Statistik der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen wird seit 2006 jährlich als Vollerhebung erstellt. Neben den Angaben zu dem am Stichtag (1. März) in den Tageseinrichtungen tätigen Personal werden die Individualdaten zu den dort betreuten Kindern erfasst.

Statistik der Adoptionen:
Grundgesamtheit der Statistik der Adoptionen sind adoptierte Kinder und Jugendliche, vorgemerkte Adoptionsbewerbungen und die in Adoptionspflege untergebrachten Kinder und Jugendlichen. Die Meldungen über die Adoptionen erfolgen durch die örtlichen und überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Träger der freien Jugendhilfe. Berichtszeitraum ist das abgelaufene Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Die Statistik der Adoptionen wird jährlich als Vollerhebung erstellt.

Statistik über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung:
Grundgesamtheit der Statistik sind Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Abs. 1 SGB VIII. Die Meldungen zu den Gefährdungseinschätzungen erfolgen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Berichtszeitraum ist das abgelaufene Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Die Statistik über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wird seit 2012 jährlich als Vollerhebung durchgeführt.

Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen:
Grundgesamtheit der Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen sind die beendeten Maßnahmen zum vorläufigen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Meldungen über die vorläufigen Schutzmaßnahmen erfolgen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe. Berichtszeitraum ist das abgelaufene Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Die Erhebung wird seit 1995 jährlich durchgeführt und stellt eine Vollerhebung dar.

Statistik der Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgerecht, Sorgeerklärungen:
Grundgesamtheit der Statistik sind die Anzahl der Leistungen in den Bereichen Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgerecht und Sorgeerklärungen sowie Maßnahmen des Familiengerichts. Die Meldungen über die Leistungen erfolgen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Berichtszeitraum ist das abgelaufene Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Die Statistik wird jährlich als Vollerhebung erstellt.

Statistik der Angebote der Jugendarbeit:
Lange Version: Statistik der öffentlich geförderten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII sowie Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtlich Mitarbeitende gem. § 74 Abs. 6 SGB VIII bei öffentlichen und anerkannten freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Grundgesamtheit der Statistik der Angebote der Jugendarbeit erfasst alle Angebote öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe für Jugendliche und Kinder, die innerhalb des Berichtszeitraumes angeboten wurden und zudem die entsprechenden Voraussetzungen für die Meldung zu dieser Statistik erfüllen (Anerkennung, Förderung, § 11 SGB VIII). Zudem sind die Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtlich Mitarbeitende anerkannter Träger der Jugendhilfe zu melden. Die Erhebung wird als Vollerhebung durchgeführt, da alle Meldepflichtigen durch die Landesämter über die Anerkennungsbehörden und/oder Förderstellen erfasst und anschließend zur Meldung aufgefordert werden. Die Erhebung wird für das abgelaufene Berichtsjahr durchgeführt. Die Statistik zum Angebot der Jugendarbeit wird zweijährlich erhoben, die Ersterhebung erfolgte im Berichtsjahr 2015.

Statistik der erzieherischen Hilfe, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, der Hilfe für junge Volljährige:
Die Statistik erfasst seit der Neukonzeption 2007 die Statistik der erzieherischen Hilfen, die Statistik der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und die Statistik über Hilfen für junge Volljährige. Erstere liefert Angaben zu den beendeten sowie den am Jahresende bestehenden Hilfen, die gemäß §§ 27 – 35, 41 SGB VIII durchgeführt werden. Die Statistik zur Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen liefert Angaben über die Anzahl der betroffenen Personen sowie der von seelischer Behinderung bedrohten jungen Menschen gemäß §§ 35a, 41 SGB VIII. Bei der Statistik über Hilfen für junge Volljährige werden Angaben zu den beendeten sowie den am Jahresende bestehenden Hilfen erfasst. Die Erhebung wird seit 2007 jährlich durchgeführt. Die Statistik der erzieherischen Hilfen ist eine Totalerhebung und wird bei allen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämtern) durchgeführt.

Sterbefallstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Statistik der Sterbefälle ist eine Vollerhebung mit Auskunftspflicht. Sie wird jährlich erhoben und erscheint seit 1946.
Die Erhebungsgesamtheit umfasst alle Sterbefälle, die in Deutschland im Berichtszeitraum standesamtlich registriert werden. Sterbefälle aus dem Ausland werden berücksichtigt, wenn die verstorbene Person ihren Wohnsitz in Deutschland hatte und der Sterbefall vom zuständigen Standesamt der Wohngemeinde des Verstorbenen nachträglich beurkundet wurde.

steuerpflichtige Erwerben

Steuerpflichtige Erwerbe beinhalten Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen.

Hinweise:
Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem Erwerb > = 0 Euro.
Unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe: Wert der Erwerbe vor Abzug von Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG, Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG, Steuerbefreiung nach § 13c ErbStG, Zugewinnausgleichsforderungen nach § 5 ErbStG, Freibetrag nach § 17 ErbStG, Summe der abzugsfähigen Nutzungs- und Duldungsauflagen sowie abzugsfähigen Erwerbsnebenkosten und DBA-Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen).
Nachweis nur für maschinell gelieferte Fälle.

Strafverfolgungsstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Strafverfolgungsstatistik liefert jährlich Angaben über die Anwendung der Strafbestimmungen durch deutsche Gerichte und über die Straffälligkeit verschiedener Personengruppen. Es werden alle nach strafrechtlichen Vorschriften der Bundes- oder Landesgesetze Verurteilten erfasst. Gleichzeitig wird der Grund der Verurteilung ausgewiesen. Die Statistik basiert auf den Verwaltungsdaten der Strafvollstreckungsbehörden.

Streuung (40 %, 50 %, 70 %)

Streuung um die Armutsgefährdungsschwelle (40 %, 50 %, 70 %): Bei der Betrachtung der Streuung um die Armutsgefährdungsschwelle werden neben der üblichen 60 % – Schwelle die Schwellenwerte von 40 %, 50 % und 70 % zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote zugrunde gelegt.

Studienerfolgsquote

Anteil der Absolventen (Studierende im Erststudium, ohne angestrebten „Master“, „Lehramt-Master“ und „sonstiger Abschluss“) mit erfolgreichem Studienabschluss im entsprechenden Prüfungsjahr je 100 Studienanfänger_innen im jeweiligem Jahr des Studienbeginns; Erfolgsquoten von über 100 % ergeben sich durch die hohe Anzahl an Zuwechsler in diesem Bereich.

Studierenden- und Prüfungsstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Es handelt sich um eine Erhebung, die zweimal jährlich (im Sommer- und im Wintersemester) durchgeführt wird und bei der Merkmale der Studierenden an deutschen Hochschulen erhoben werden. Bei der Erhebung im Wintersemester handelt es sich um eine Vollerhebung der Studierenden. Die Daten stammen aus den Verwaltungsdaten der Hochschulen (Sekundärstatistik).

Tatverdächtige

Tatverdächtig ist jeder ab 14 Jahren, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen.

teilstationäre Pflege

Neben der vollstationären Versorgung ist auch eine sogenannte teilstationäre Versorgung möglich.
Dies bedeutet die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Einrichtung – auch z. B. Tagespflege und Nachtpflege genannt. In der Pflegestatistik wird die teilstationäre Pflege nachrichtlich ausgewiesen. Dies bedeutet, dass Pflegebedürftige, die Leistungen der teilstationären Pflege in Anspruch nehmen, bereits unter Leistungsempfänger des Pflegegeldes oder der ambulanten Pflege fallen. Ausgenommen davon sind Empfänger_innen von teilstationärer Pflegeleistung, die dem Pflegegrad 1 angehören.

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeimheim.htm

Teilzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigung ist ein Beschäftigungsverhältnis mit geringerer Stundenzahl als bei einer Vollzeitbeschäftigung. Sie stellt ein heterogenes Beschäftigungssegment dar, welches in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltung und insbesondere dem Einkommensniveau unterschiedliche prekäre Risiken für die Erwerbssituation und -biografie der Beschäftigten sowie deren Ansprüche an die Systeme der sozialen Sicherung mit sich bringen kann.