Vorwahlumfrage

Wird von der Forschungsgruppen Wahlen erhoben. Die Analyse des Wahlergebnisses erfolgt auf der Basis von sozialstatistischen Aggregatdaten und Umfrageergebnissen. Bevölkerungsrepräsentative Umfragen werden sowohl kurz vor der Wahl erhoben als auch am Wahltag selbst in Form einer Befragung von Wählern nach dem Verlassen des Wahllokals.

Wanderungsstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Wanderungsstatistik beruht auf den An- und Abmeldungen, die bei einem Wohnungswechsel von den Meldebehörden registriert werden. Die Daten werden monatlich erhoben und enthalten u.a. Angaben zum Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Herkunft- und Zielgebiet.

Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatz

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Ziel des WSE ist es die wirtschaftlichen Elemente der Gesundheitswirtschaft zu beschreiben, deren Wirtschaftskraft zu quantifizieren und die Voraussetzungen für Prognosen und Planungen von wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsträgern zu schaffen.
Mit Hilfe des Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatzes (WSE) der AG GGRdL ist es möglich, die Bruttowertschöpfung (BWS) sowie die Anzahl der Erwerbstätigen in der Gesundheitswirtschaft eines jeden Bundeslandes zu ermitteln. Neben dem Kernbereich Gesundheits- und Sozialwesen werden dabei weitere Wirtschaftsbereiche aus dem Dienstleistungsbereich aber auch aus dem verarbeitenden Gewerbe und dem Handel der Gesundheitswirtschaft zugeordnet.

Wohneigentumsquote

Anteil der Bezugspersonen in Privathaushalten mit selbst bewohntem Wohneigentum je 100 Bezugspersonen in Privathaushalten – jeweils am Hauptwohnsitz.

Wohnfläche pro Kopf

Die Wohnfläche pro Kopf der einzelnen Haushalte berechnet sich aus der Anzahl der Quadratmeter der Wohnung geteilt durch die Anzahl der Personen, die im betreffenden Haushalt leben.

Wohngeld

Beim Wohngeld erhalten Mieterinnen und Mieter einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss), Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung einen Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss).

Wohngeldstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Statistik erfolgt jährlich zum 31. Dezember einschließlich der bis zum 31. März des Folgejahres erfolgten rückwirkenden Bewilligungen. Ausgewählte Merkmale werden vierteljährlich erhoben. Die Wohngeldstatistik bildet die Grundlage für die Beurteilung der sozialen und finanziellen Auswirkungen des Wohngeldgesetzes sowie der Informationsbereitstellung für die Fortentwicklung des Wohngeldrechts.

Wohnungslosigkeit

Als wohnungslos gelten Personen, die über keine mietrechtlich abgesicherte eigene Wohnung oder über Wohneigentum verfügen. Damit umfasst Wohnungslosigkeit nicht nur Obdachlosigkeit, sondern beispielsweise auch Personen, die in Behelfsunterkünften oder vorübergehend bei Personen aus ihrem sozialen Umfeld untergekommen sind.

Zertifikatsarmut

Unter Zertifikatsarmut versteht man den Mangel an erworbenen schulischen oder beruflichen Ausbildungszertifikaten. Unterschieden wird zwischen absoluter Zertifikatsarmut und relativer Zertifikatsarmut:
Absolute Zertifikatsarmut: kein allgemeiner Schulabschluss bzw. ein Abschluss nach höchstens sieben Jahren Schule, ohne dass ein beruflicher Abschluss oder eine Anlernausbildung, ein berufliches Praktikum oder ein Berufsvorbereitungsjahr vorliegt (ISCED 1).
– Indikator für die 18- bis unter 25-Jährigen: Schulabbrechende
– Indikator für die 25- bis unter 65-Jährigen: Personen ohne Schulabschluss (es ist egal, ob sich die Personen (noch) in Aus- oder Weiterbildung befinden).
Relative Zertifikatsarmut: Personen, die weder über eine abgeschlossene Berufsausbildung noch über eine Fachhochschulreife/Abitur verfügen (kein Abschluss der Sekundarstufe II, maximal ISCED 2).
– Indikator für die 18- bis unter 25-Jährigen: Frühe Schulabgehende (die sich weder in schulischer noch beruflicher Ausbildung oder einer Weiterbildung befinden)
– Indikator für die 25- bis unter 65-Jährigen: Personen mit niedrigem Bildungsstand (unabhängig davon, ob sich die Personen (noch) in Aus- oder Weiterbildung befinden).

Zusammengefasste Fruchtbarkeitsziffer

Die zusammengefasste Fruchtbarkeitsziffer wird berechnet, indem die altersspezifischen Geburtenziffern des Beobachtungsjahres für die Frauen im Alter von 15 bis 44 oder 15 bis 49 Jahren addiert werden. Sie gibt die durchschnittliche Kinderzahl an, die eine Frau im Laufe ihres Lebens hätte, wenn die Verhältnisse des betrachteten Jahres von ihrem 15. bis zu ihrem 44. bzw. 49. Lebensjahr gelten würden. Welcher Wert der zusammengefassten Geburtenziffer für die Bestandserhaltung einer Bevölkerung erforderlich ist, hängt von der Sexualproportion der Lebendgeborenen und den Sterblichkeitsverhältnissen ab. Für Deutschland liegt er zurzeit bei etwa 2,1. Die zusammengefasste Fruchtbarkeitsziffer ist als Fruchtbarkeitsmaß in der internationalen Literatur unter der Bezeichnung „total fertility rate (TFR )“ geläufig .