Einbürgerungsstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Einbürgerungsstatistik liefert jährlich Zahlen (Stichtag: 31.12) zu den Einbürgerungen vormals ausländischer Bürger, die auf Meldungen der Einbürgerungsbehörden basieren.

Eingliederungshilfe

Kinder mit einer (drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderung nach §§ 53, 54 SGB XII oder Kinder mit vorliegender oder drohender seelischer Behinderung im Sinne des SGB VIII (§ 35a) können in Kindertageseinrichtungen Eingliederungshilfen in Form intensiver Förderung erhalten.

Einkommensreichtum

Äquivalenzeinkommen, das sich auf das Doppelte (200 %) bzw. Dreifache (300 %) des Median des Äquivalenzeinkommens beläuft.

Einkommensreichtumsquote

Analog zur Armutsgefährdungsquote stellen Einkommensreichtumsquoten die Anteile der Personen dar, deren Äquivalenzeinkommen sich auf das Doppelte (200 %) bzw. Dreifache (300 %) des Median des Äquivalenzeinkommens beläuft.

Einschulungsuntersuchung

Wird vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg erhoben. Die Einschulungsuntersuchung ist in Baden-Württemberg eine Pflichtuntersuchung aller Kinder im vorletzten Kindergartenjahr. Sie dient der frühzeitigen Erkennung möglicher Entwicklungsverzögerungen. Das Durchschnittsalter der untersuchten Kinder beträgt 4 Jahre und 11 Monate.

Elterngeldstatistik

Die Statistik zum Elterngeld wird seit dem Berichtsjahr 2007 zentral beim Statistischen Bundesamt als Vollerhebung geführt.

Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik wird seit 2008 jährlich durchgeführt. Erfasst werden alle Erwerbe, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurden. Erhebungseinheit ist der Steuerpflichtige (Erwerber), für den aufgrund eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung im Berichtsjahr Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde, ab 2008 auch bestimmte Stiftungen und Vereine.

erwerbsfähige Bevölkerung

Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahre.

Erwerbsfähige Bezieher_innen von SGB II-Leistungen

Anteil der erwerbsfähigen Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Personen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe.

Erwerbslose

Als Erwerbslose gelten nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konzept) Personen im Alter von 15 bis unter 75 Jahren, wenn sie in der Berichtswoche weniger als eine Stunde in der Woche beschäftigt waren, nicht selbstständig waren, in den vergangenen vier Wochen aktiv eine Erwerbstätigkeit gesucht haben und verfügbar sind, d. h. innerhalb von zwei Wochen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Eine Registrierung bei der Agentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Arbeitslos gemeldete Personen, die vorübergehend geringfügig tätig sind, zählen nach dem ILO-Konzept zu den Erwerbstätigen.