Das Gesundheitspersonal wird auf Basis der Methoden der Gesundheitspersonalrechnung der Länder (GPRdL) dargestellt. Die Beschäftigtenzahl ergibt sich aus allen im Gesundheitswesen in der Abgrenzung nach SHA (System of Health Accounts der OECD) tätigen Personen, unabhängig vom ausgeübten Beruf. Da es sich dabei um Beschäftigungsverhältnisse handelt, kommt es zu Doppelzählungen, wenn eine Person zwei oder mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausübt. Zu dem so definierten Gesundheitspersonal zählen Arbeitnehmer_innen, Selbstständige, ohne Entgelt mithelfende Familienangehörige sowie fachfremdes Personal (z. B. Hausmeister_in, Reinigungskräfte). Nicht ausgewiesen werden ehrenamtlich Tätige. Das Gesundheitswesen in der Abgrenzung nach SHA wird dabei in verschiedene Einrichtungsarten unterteilt. Diese sind ambulante, stationäre und teilstationäre Einrichtungen, Verwaltung, Vorleistungs- sowie sonstige Einrichtungen. Letztere beinhalten den öffentlichen Gesundheitsschutz, Rettungsdienste sowie Beschäftigte, die einen Gesundheitsdienstberuf, ein Gesundheitshandwerk ohne Kundenkontakt oder einen sonst nicht definierten Gesundheitsfachberuf ausüben.