Gesundheitswirtschaft

Die Gesundheitswirtschaft, in der Abgrenzung der AG Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder (GGRdL), berücksichtigt die Erstellung und Vermarktung jener Güter und Dienstleistungen, die der Bewahrung und Wiederherstellung der Gesundheit dienen und von den verschiedenen Ausgabenträgern im Gesundheitswesen (z. B. die gesetzliche und private Krankenversicherung oder die soziale Pflegeversicherung) ganz oder teilweise erstattet werden.
Den Hauptbestandteil der Gesundheitswirtschaft bildet das Gesundheits- und Sozialwesen mit der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung. Diesen ergänzen zahlreiche wirtschaftliche Akteure aus dem verarbeitenden Gewerbe, dem Handel sowie aus weiteren Wirtschaftszweigen, die mit dem Thema „Gesundheit“ verbunden sind.

Gini-Koeffizient

Der Gini-Koeffizient ist ein Maß für die Ungleichheit von Einkommen oder Vermögen. Er nimmt Werte zwischen 0 und 1 an. Je höher der Wert, desto ausgeprägter ist die Einkommensungleichheit (oder Vermögensungleichheit), das heißt desto weniger Personen halten immer größere Anteile des gesamten Einkommens (oder Vermögens). Der Gini-Koeffizient kann allerdings für völlig unterschiedliche Einkommensverteilungen (oder Vermögensverteilungen) den gleichen Wert annehmen. Der Wert bleibt beispielsweise rechnerisch unverändert, wenn die Ungleichheit im unteren Einkommensbereich (oder Vermögensbereich) und die Gleichheit im oberen Einkommensbereich (oder Vermögensbereich) zunehmen. Außerdem reagiert der Gini stark auf Veränderungen im mittleren (dicht besetzten) Einkommensbereich (oder Vermögensbereich) und schwach auf Schwankungen im Bereich der niedrigsten und höchsten Einkommen (oder Vermögen). Der Gini-Koeffizient ist ein relatives Ungleichheitsmaß und reflektiert keine absoluten Veränderungen der Einkommensunterschiede (oder Vermögensunterschiede), er erlaubt also keine Rückschlüsse auf die absolute Ungleichheit innerhalb und zwischen Gruppen.

gläserne Decke

Der Begriff der „gläsernen Decke“ (engl. glass ceiling) bezeichnet das Phänomen, dass qualifizierte Frauen beim Aufstieg in Führungspositionen häufig auf eine (unsichtbare) Barriere stoßen. Während es ihnen häufiger gelingt, in die mittlere Führungsebene aufzusteigen, schwinden ihre Chancen dann in die höchsten Führungspositionen zu gelangen.

Haupteinkommensbezieher des Haushalts (Mikrozensus)

Um Haushalte statistisch auswerten und darstellen zu können, ermittelt der Mikrozensus seit 2005 standardmäßig den Haupteinkommensbezieher im Haushalt. Dies ist die Person mit dem höchsten monatlichen Nettoeinkommen im Haushalt. Sofern mehrere Haushaltsmitglieder über das gleiche persönliche monatliche Nettoeinkommen verfügen, entscheidet die Reihenfolge, in der die Personen im Fragebogen eingetragen sind. Haupteinkommensbezieher ist dann – aus dem Kreis aller Personen mit höchster persönlicher Nettoeinkommensklasse im Haushalt – das Haushaltsmitglied mit der niedrigsten Personennummer. Hat kein Haushaltsmitglied Angaben zum persönlichen monatlichen Nettoeinkommen gemacht ist die Haushaltsbezugsperson (erste im Fragebogen eingetragene Person) gleichzeitig Haupteinkommensbezieher des Haushalts. Hat sich die Haushaltsbezugsperson als selbstständige/-r Landwirt/-in in der Haupttätigkeit (Vollzeit) eingestuft, wird sie ebenfalls Haupteinkommensbezieher des Haushalts. Die Erhebungsmerkmale des Haupteinkommensbeziehers des Haushalts (zum Beispiel Alter, Geschlecht, Familienstand) werden stellvertretend für die gesamte Einheit „Haushalt“ – in der Statistik nachgewiesen. Personen unter 15 Jahren sind als Haupteinkommensbezieher eines Haushalts ausgeschlossen.

Haushalt mit geringer Erwerbsbeteiligung

Haushalte, deren erwerbsfähige Haushaltsmitglieder (im Alter von 18 bis 59 Jahre) im vorhergehenden Jahr insgesamt weniger als 20 % von ihrer eigentlich möglichen Erwerbsbeteiligung erwerbstätig waren.

Haushaltstyp

Ein Einpersonenhaushalt ist definiert als Alleinlebende (Bezugsperson des Haushalts); „2 Erwachsene“ sind definiert als Paargemeinschaft: Es handelt sich um ein Ehepaar, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft.

Heiratsziffer

Die Heiratsziffer der Ledigen drückt die eheschließenden Ledigen bestimmten Alters je 1.000 Lediger gleichen Alters aus.

Hilfe zur Pflege

Die Hilfe zur Pflege nach §§ 61-66 SGB XII ist Teil der Sozialhilfe. Personen, die pflegebedürftig sind, haben dann Anspruch auf Hilfe zur Pflege, wenn nach bestimmten Voraussetzungen finanzielle Bedürftigkeit vorliegt. Dies gilt beispielsweise für die Pflegebedürftige, die nicht durch die soziale Pflegeversicherung versichert sind, in Fällen, in denen die Pflegebedürftigkeit voraussetzlich nicht für mindestens 6 Monate besteht und daher keine Leistungen durch die Pflegeversichrung gewährt werden oder wenn der pflegerische Bedarf durch die Leistungen der Pflegeversicherung nicht sichergestellt ist. Grundsätzlich erhalten nur Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Leistungen der Hilfe zur Pflege. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben aufgrund der geringen Ausprägung ihrer Beeinträchtigungen (nur) einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel sowie einen Entlastungsbetrag.

Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=BJNR302300003BJNE006203817&psml=bsbawueprod.psml&max=true

https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/sozialhilferecht-2005-bereiche.html

Hochschulstatistik

Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Hochschulstatistik bietet grundlegende Informationen für die Planung des Hochschulwesens. Die Daten werden jährlich von den Hochschulen geliefert. Zentral sind die Angaben zu den Studierenden (z. B. Alter und Geschlecht) sowie zu ihrer fachlichen Ausrichtung.

Höchster allgemeinbildender Schulabschluss

Betrachtet werden die höchsten allgemeinbildenden Schulabschlüsse der Bevölkerung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren. Personen, die noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, sind nicht inbegriffen.