Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts
Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird auf die wesentliche abgestellt. Im Mikrozensus 2013 wurden folgende Quellen des überwiegenden Lebensunterhalts erhoben: „Eigene Erwerbs-/Berufstätigkeit“, „Arbeitslosengeld I (ALG I)“, „Rente, Pension“, „Einkünfte der Eltern oder anderer Angehöriger, auch Einkünfte von dem/von der Lebens- oder Ehepartner/-in oder von anderen Angehörigen“, „Eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil“, „Sozialhilfe (nicht Hartz IV), z. B. Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt“, „Leistungen nach Hartz IV (ALG II, Sozialgeld)“, „Sonstige Unterstützungen, z. B. BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendium, Pflegeversicherung, Asylbewerberleistungen, Pflegegeld für Pflegekinder oder -eltern“ sowie „Elterngeld“.