teilstationäre Pflege
Neben der vollstationären Versorgung ist auch eine sogenannte teilstationäre Versorgung möglich.
Dies bedeutet die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Einrichtung – auch z. B. Tagespflege und Nachtpflege genannt. In der Pflegestatistik wird die teilstationäre Pflege nachrichtlich ausgewiesen. Dies bedeutet, dass Pflegebedürftige, die Leistungen der teilstationären Pflege in Anspruch nehmen, bereits unter Leistungsempfänger des Pflegegeldes oder der ambulanten Pflege fallen. Ausgenommen davon sind Empfänger_innen von teilstationärer Pflegeleistung, die dem Pflegegrad 1 angehören.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeimheim.htm