zweite Ebene
Zu den Führungspositionen in der „obersten Ebene“ zählen: Geschäftsführung, Vorstände, Filial- und Betriebsleiter_innen und Eigentümer_innen. Berücksichtigt werden Betriebe, in denen mindestens eine sozialversicherungspflichtige Person beschäftigt ist. Der öffentliche Dienst bleibt unberücksichtigt. Die „zweite Ebene“ ist direkt unter der „obersten Ebene“ angesiedelt.