atypisch Beschäftigte
Eine atypische Beschäftigung definiert sich in der Abgrenzung zum Normalarbeitsverhältnis. Das Normalarbeitsverhältnis wird definiert als ein unbefristetes, abhängiges Arbeitsverhältnis, das in Vollzeit und mit voller Integration in alle Sozialversicherungssysteme sowie Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber, den Möglichkeiten betrieblicher Mitbestimmung und einem existenzsichernden (Familien-)Einkommen verbunden ist. Normalarbeitsverhältnisse bieten damit besonderen sozialen Schutz für die Beschäftigten.