Ausgabenträger

Als Ausgabenträger werden in der Gesundheitsausgabenrechnung alle öffentlichen und privaten Institutionen bezeichnet, die Leistungen für die Gesundheit finanzieren. Das sind in Deutschland die öffentlichen Haushalte, die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die private Krankenversicherung, die Arbeitgeber sowie die privaten Haushalte und die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck.