Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik
Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik wird seit 2008 jährlich durchgeführt. Erfasst werden alle Erwerbe, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurden. Erhebungseinheit ist der Steuerpflichtige (Erwerber), für den aufgrund eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung im Berichtsjahr Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde, ab 2008 auch bestimmte Stiftungen und Vereine.