Kinderzuschlag
Kinderzuschlag können Familien in Anspruch nehmen, wenn das Elterneinkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, nicht aber für den ihres Kindes oder ihrer Kinder ausreicht.
Kinderzuschlag können Familien in Anspruch nehmen, wenn das Elterneinkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, nicht aber für den ihres Kindes oder ihrer Kinder ausreicht.