Migrationshintergrund
Der Migrationshintergrund wird in den unterschiedlichen Datenquellen unterschiedlich erfragt und erfasst. Dadurch ergeben sich auch etwas andere Definitionen je nach Datenquelle.
Mikrozensus:
Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt (vgl. Statistisches Bundesamt: Fachserie 1. Reihe 2.2). Bei der Ermittlung des Migrationsstatus der Elternteile ist zu berücksichtigen, dass im Mikrozensus regelmäßig nur Informationen von Elternteilen vorliegen, die mit ihren Kindern im Haushalt zusammen wohnen und wirtschaften. In den Jahren 2005, 2009, 2013 und ab 2017 können auch Personen, deren Zuordnung zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund ausschließlich aus Merkmalen eines nicht im Haushalt lebenden Elternteils resultiert, identifiziert werden (= Migrationshintergrund im weiteren Sinn). Um die Vergleichbarkeit der Daten mit den Vorjahren zu gewährleisten, wurden bis 2018 diese zusätzlich vorliegenden Informationen zur Ermittlung des Migrationsstatus nicht genutzt. Ab 2019 wird der Migrationshintergrund im weiteren Sinne durchgängig im Gesellschaftsmonitoring verwendet. Bei Zeitreihenanalysen wurde bereits ab 2017 auf den Migrationshintergrund im weiteren Sinn umgestellt. Zeitvergleiche sind nur sinnvoll, wenn bei beiden Vergleichszeitpunkten dieselbe Definition des Migrationshintergrundes zugrunde liegt.
Sozio-oekonomisches Panel (SOEP):
Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besaß, oder zugewandert ist oder mindestens ein Elternteil hat, das entweder keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder im Ausland geboren ist.
Deutscher Freiwilligensurvey:
Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, oder zugewandert ist oder die Eltern zugewandert sind/eine ausländische Staatsangehörigkeit haben.
Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen:
Kindern wird ein Migrationshintergrund zugeschrieben, wenn mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist.
Daten der Einschulungsuntersuchungen:
Ein Migrationshintergrund wird dann angenommen, wenn entweder eine ausländische Staatsangehörigkeit vorliegt oder die angegebene Familiensprache nicht Deutsch ist.
Forschungsprojekt „Migranten als politische Akteure“:
Ein Migrationshintergrund eines Abgeordneten liegt dann vor, wenn der Abgeordnete selbst oder ein Elternteil außerhalb Deutschlands (Gebietsstand zum Zeitpunkt der Geburt: BRD, DDR, Deutsches Reich) geboren wurde und qua Geburt ausschließlich eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft erwarb.