Pflegestatistiken

Die Pflegestatistik erfasst die Leistungsempfänger_innen der Pflegeversicherung nach empfangener Leistung und unterscheidet dabei zwischen ambulanter Pflege durch Pflegedienste (inklusive Personen, die zusätzlich Pflegegeld erhalten), vollstationärer Pflege (Dauerpflege und Kurzzeitpflege) und Pflegegeld (ohne Personen, die zusätzlich durch einen ambulanten Pflegedienst betreut werden). Teilstationäre Pflege wird nachrichtlich ausgewiesen und nicht extra in die Gesamtstatistik gezählt, da Pflegebedürftige, die Leistungen der teilstationären Pflege in Anspruch nehmen, bereits unter Leistungsempfänger_innen des Pflegegeldes oder ambulante Pflege fallen. Ausgenommen davon sind Empfänger_innen von teilstationärer Pflegeleistung, die dem Pflegegrad 1 angehören. Die Pflegestatistik wird alle zwei Jahre zum Stichtag 15.12 erhoben.