Polizeiliche Kriminalstatistik
Wird vom Bundeskriminalamt erhoben. Erfasst werden jährlich die von den Polizeidienststellen bearbeiteten (Straf-)Taten einschließlich der strafbaren Versuche sowie die ermittelten Tatverdächtigen. Sie dient der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktarten sowie des Umfangs und der Zusammensetzung des Kreises der Tatverdächtigen.