Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Daten zum Sprachförderbedarf werden von den Gesundheitsämtern erhoben. Erfasst wird die Notwendigkeit von Sprachförderung bei Vorschulkindern auf Basis der Kindervorsorgeuntersuchung U8. Da die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen (U1-U9) im Vorschulalter in Baden-Württemberg verpflichtend ist, kann man von einer weitgehenden Erfassung der Vorschulkinder im Rahmen dieser Untersuchung ausgehen.