Statistik der Eheschließungen
Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Bei der Statistik der Eheschließung handelt es sich um eine Vollerhebung. Die Mitarbeitenden des Standesamts, in dem die Ehe geschlossen und der Personenstandsfall beurkundet wurde, teilten die Angaben zur Eheschließung dem jeweils zuständigen Statistischen Amt des Landes mit.