steuerpflichtige Erwerben
Steuerpflichtige Erwerbe beinhalten Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen.
Hinweise:
Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem Erwerb > = 0 Euro.
Unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe: Wert der Erwerbe vor Abzug von Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG, Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG, Steuerbefreiung nach § 13c ErbStG, Zugewinnausgleichsforderungen nach § 5 ErbStG, Freibetrag nach § 17 ErbStG, Summe der abzugsfähigen Nutzungs- und Duldungsauflagen sowie abzugsfähigen Erwerbsnebenkosten und DBA-Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen).
Nachweis nur für maschinell gelieferte Fälle.