Wohngeldstatistik
Wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben. Die Statistik erfolgt jährlich zum 31. Dezember einschließlich der bis zum 31. März des Folgejahres erfolgten rückwirkenden Bewilligungen. Ausgewählte Merkmale werden vierteljährlich erhoben. Die Wohngeldstatistik bildet die Grundlage für die Beurteilung der sozialen und finanziellen Auswirkungen des Wohngeldgesetzes sowie der Informationsbereitstellung für die Fortentwicklung des Wohngeldrechts.