Inklusion

Die UN-Behindertenrechtskonvention bildet die prägende Leitlinie für eine inklusive Gesellschaft. Ziel ist die volle und wirksame sowie gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von allen Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft. In diesem Sinne bedeutet Inklusion für die Lebensrealität einer Gesellschaft, dass für Menschen mit und ohne Behinderungen die gleiche Qualität und dieselben Standards in allen Lebensbereichen erreichbar sind und umgesetzt werden.

Ziel ist die Chancengleichheit für alle Menschen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen. Um bedarfsorientierte Maßnahmen für Menschen, deren Teilhabe ohne diese nur eingeschränkt möglich ist, zu entwickeln und umzusetzen, sind Informationen über aktuelle Entwicklungen und Gegebenheiten unerlässlich. Sie sind ebenfalls notwendig um Erfolge und mögliche Handlungsbedarfe zu erkennen.